Master

Allgemeine Informationen erhalten Sie beim Studienbüro.

Vorlesungen

Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Kernmodul)

(6 LP, SoSe)

Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung, je 2 SWS) behandelt in systematischer Darstellung die Besteuerung von Unternehmen auf Grundlage des geltenden Rechts. Anhand ausgewählter Sachverhalte werden zentrale Probleme der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften vertiefend erörtert. Diese Veranstaltung setzt fundierte Kenntnisse des Steuerrechts voraus (wie sie etwa in meiner Vorlesung „Steuern“ im Wintersemester erworben werden können).

 

Internationale Ertragsbesteuerung

(6 LP, WiSe)

Diese Veranstaltung (Vorlesung und Übung, je 2 SWS) behandelt die Grundlagen der Internationalen Ertragsbesteuerung. Erörtert wird insbesondere, wie die nationalen Steuerrechtsordnungen zusammenwirken, koordiniert werden, welche zentralen Probleme hierbei entstehen und welche Einflussfaktoren die Steuerlast determinieren. Die Veranstaltung setzt Grundkenntnisse im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer aus dem Bachelorstudiengang voraus.Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des deutschen Außensteuerrechts, Inhalt und Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen, Grundzüge der EuGH-Rechtsprechung und ausgewählte Aspekte der internationalen Besteuerung. Es werden Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vermittelt.

 

Steuerbilanzen

(6 LP, SoSe)

Gegenstand der Veranstaltung (Vorlesung und Übung, je 2 SWS) ist die ertragsteuerliche Gewinnermittlung. Erörtert werden insbesondere - vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung - die fundamentalen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

 

Besteuerung nationaler und internationaler Strukturen und Umstrukturierungen (Prof. Thies)

(6 LP, WiSe)

Der Veranstaltung (Vorlesung mit integrierten Übungsfällen) wird als Blockveranstaltung von Frau Prof. Dr. Angelika Thies angeboten. Wenn keine Klausurteilnahme erfolgt, ist die Ausstellung eines Hörerscheins möglich.

Die Veranstaltung befasst sich mit Fragen der Besteuerung im Falle von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie gruppeninternen Umstrukturierungen. Erarbeitet werden v.a. grundlegende Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes (z.B. für Verschmelzung, Einbringungen und Spaltungen) sowie steuerliche Folgen im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Strukturen. Ferner berücksichtigt die Veranstaltung aktuelle Fragen der Besteuerung international tätiger Unternehmen. Berücksichtigt werden insbesondere neue Entwicklungen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, dem Außensteuerrecht sowie im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen. Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Regelungen werden praxisrelevante Fälle diskutiert. Als begleitende Lektüre seien einschlägige steuerliche Fachzeitschriften empfohlen.

 

Internationale Konzernbesteuerung (Dr. Sabel)

(6 LP, SoSe)

In der Vorlesung werden die Grundsätze der Konzernbesteuerung und insbesondere der Besteuerung der Leistungsbeziehungen innerhalb international tätiger Konzerne behandelt.
Diese werden durch eine Vielzahl ausgewählter Praxisfälle verdeutlicht

 

Steuerrecht I: Allgemeines Steuerrecht & Einkommensteuerrecht (Prof. Thiemann)

(6 LP, SoSe)

Der Veranstaltung wird von Herrn Prof. Dr. Christian Thiemann angeboten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von Herrn Prof. Thiemann.

 

Steuerrecht II: Unternehmenssteuerrecht & Umsatzsteuerrecht (Prof. Thiemann)

(6 LP, WiSe)

Der Veranstaltung wird von Herrn Prof. Dr. Christian Thiemann angeboten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von Herrn Prof. Thiemann.

 

Seminar in Betrieblicher Steuerlehre

(6 LP, SoSe/WiSe)

Teilnahme

Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt und wendet sich an Studierende im Schwerpunkt Steuern. Die Teilnahme am Seminar setzt fundierte Kenntnisse in diesem Bereich voraus (Besuch der Veranstaltungen Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Internationale Ertragsbesteuerung und Steuerbilanzen).

Anmeldung und Themenvergabe

Für die Teilnahme am Seminar ist eine Anmeldung bis zu dem bekannt gemachten Termin im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum 01/220) notwendig (in der Regel gegen Ende des vorhergehenden Semesters). Hierzu sind die im Download-Center bereitgestellten Formblätter Seminaranmeldung Prüfungsamt und Seminaranmeldung Lehrstuhl sowie ein Lebenslauf mit Foto, eine Kopie des Bachelor-Zeugnisses und ggf. ein aktueller Kontoauszug der Prüfungsleistungen (Online-Version genügt) abzugeben. Die Themenvergabe erfolgt in der Regel am Ende des vorherigen Semesters, sodass die Bearbeitung innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgt. Die Themen werden vom Lehrstuhl vorgegeben, jedoch können Themenpräferenzen geäußert werden. Wir versuchen, Ihren Wünschen so weit wie möglich zu entsprechen.

Anforderungen

Die Seminararbeit muss 14 Seiten umfassen, einschließlich der Problemstellung und einer thesenförmigen Zusammenfassung, jedoch ausschließlich Gliederung, Literaturverzeichnis und ehrenwörtlicher Erklärung. Die Formvorschriften des Lehrstuhls sind zu beachten. Das Seminar ist bestanden, wenn der/die Studierende regelmäßig an den Seminarsitzungen, welche in der Regel zu Beginn des Semesters stattfinden, teilgenommen hat und die fristgerecht eingereichte Seminararbeit sowie der Seminarvortrag mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden.

 

Masterarbeit & Forschungskolloquium

Masterarbeit

(25 LP, grundsätzlich jederzeit)

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 60 Leistungspunkte im Rahmen Ihres Studiums erreicht haben. Dies wird Ihnen durch das Studienbüro mittels des Formblatts „Vergabe der Masterarbeit“ bestätigt. Es wird dringend empfohlen, dass Sie ein Seminar am Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre sowie das Aufbaumodul "Unternehmensbesteuerung" und/oder das Aufbaumodul "Steuerrecht und Steuerplanung“ erfolgreich abgeschlossen haben.

Thema

Das Thema der Masterarbeit wird Ihnen durch den Lehrstuhl zugewiesen. Sie können im Rahmen der Bewerbung Ihre Präferenzen zu den angebotenen Teilgebieten äußern. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, ggf. von den Präferenzen abzuweichen.

Anmeldung

Die Anmeldung für eine Masterarbeit ist jederzeit, sofern die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, am Lehrstuhl möglich. Dazu benötigen Sie das Formblatt "Vergabe der Masterarbeit", welches Ihnen das Studienbüro ausstellt.
Bitte wenden Sie sich vorab an einen Mitarbeiter.

Dauer, Umfang und Formvorschriften

Im Regelfall beträgt die Bearbeitungszeit einer Masterarbeit am Lehrstuhl vier Monate. Der Umfang einer Masterarbeit ist grundsätzlich auf 40 Seiten begrenzt. Bei der Anfertigung der Masterarbeit sind die Formvorschriften des Lehrstuhls zu beachten!

 

Forschungskolloquium

(5 LP, im Anschluss an die Masterarbeit)

Das Forschungskolloquium findet etwa zwei bis drei Wochen nach Abgabe der Masterarbeit statt. Hierbei präsentieren Sie die Ergebnisse der Masterarbeit (ca. 40 Minuten). Im Anschluss findet eine Diskussion statt.